Neues Kauf- und Gewährleistungsrecht – Onlineshop-Betreiber müssen AGB anpassen

Höchste Zeit zu handeln: Seit 01.01.2022 gilt das neue Kauf- und Gewährleistungsrecht im E-Commerce. Onlineshop-Betreiber sind jetzt dringend angehalten, ihre AGB anzupassen, um gerichtliche Auseinandersetzungen mit Kunden zu vermeiden. Was sich alles geändert hat, erfahren Sie hier.
Alles neu macht der Mai – auch im Fernabsatzrecht

Eine Tsunami-hafte Abmahnwelle droht Online-Verkäufern ab dem 28. Mai 2022. Dann müssen Betreiber von Online-Shops und Online-Marktplätzen gleich mehrere neue Informationspflichten umsetzen und den Kaufverträgen eine geänderte Widerrufsbelehrung hinzufügen.
6 Monate DSGVO – Was hat sich getan?

Dieses Video befasst sich damit, inwieweit die deutschen Aufsichtsbehörden nach Inkraftreten der EU- DSGVO bereits aktiv geworden sind