Neue Arbeitsverträge müssen ab dem 1. August 2022 angepasst werden – das besagt eine neue EU-Richtlinie.
Arbeitgeber haben verschiedene Informations- und Dokumentationspflichten, die in Deutschland im sogenannten Nachweisgesetz (NachwG) geregelt sind. Unter anderem muss Ihnen Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die wichtigsten Informationen mitteilen, etwa Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Gehalt.