Alles neu macht der Mai – auch im Fernabsatzrecht

Eine Tsunami-hafte Abmahnwelle droht Online-Verkäufern ab dem 28. Mai 2022. Dann müssen Betreiber von Online-Shops und Online-Marktplätzen gleich mehrere neue Informationspflichten umsetzen und den Kaufverträgen eine geänderte Widerrufsbelehrung hinzufügen.

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