Konsequent praxisorientiert.

Die Fachanwaltskanzlei für Ihre Zukunftsthemen.

Startseite kleines Bild

Die digitale Transformation hat unsere Arbeitswelt grundlegend verändert und sie tut es immer noch. Dabei ist es für Unternehmen und ihre Mitarbeiter eine Herausforderung, sich rechtlich jederzeit auf sicherem Terrain zu bewegen.
 Die GREWE ANWALTSKANZLEI verfügt über langjährige praktische Erfahrung, technisches Verständnis und Verhandlungsgeschick. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten umfassend bei all Ihren Zukunftsthemen. Dabei gehen wir stets agil, fundiert und pragmatisch vor. Unsere Mandantschaft besteht aus Unternehmen aller Branchen und Größen. Wir betreuen KMU und Konzerne, Privatpersonen und öffentliche Stellen, Existenzgründer und erfahrene Unternehmer, sowohl in Deutschland als auch europaweit.

Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um IT-Recht, Datenschutz und
Arbeitsrecht sowie allen hiermit zusammenhängenden Themen und Rechtsgebieten.

Wir sind Ihre Experten!

Unsere Expertise als Compliance- und Datenschutzbeauftragte

Wir beschäftigen uns intensiv mit den neuen gesetzlichen Regelungen und den rechtlichen Auswirkungen, die eine ständig fortschreitende Digitalisierung mit sich bringt. Dadurch können wir unsere Mandanten auf Basis der aktuellen Rechtsprechung fundiert beraten.

Viele Unternehmen haben bei den Themen Datenschutz und Compliance noch große Lücken – hier sorgen wir mit externen Datenschutzbeauftragten und Compliancebeauftragten für die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Unterstützung durch moderne Services

Unsere Kanzlei unterstützt Sie nicht nur mit einer sehr tiefgehenden Beratungstätigkeit. Wir sind seit vielen Jahren so intensiv mit der rechtlichen Seite digitaler Technologien beschäftigt, dass wir mit diesem Background eine eigene digitale Plattform aufgebaut haben, die Ihnen unser Wissen in Form von E-Learning-Angeboten zugänglich macht.

Auch das wichtige Thema Whistleblowing gehört zu unseren Spezialgebieten. Wir bieten unseren Mandanten ein digitales Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Beratung.

News

NIS 2 – Die neue EU-Richtlinie für mehr Cybersicherheit

Künftig sind neue technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne der Informationssicherheit in Unternehmen rechtlich verpflichtend. Stellen Sie jetzt sicher, dass Ihr Unternehmen die NIS-2-Richtlinie erfüllt und riskieren Sie keine Bußgelder!

LG München: Einsatz von Google Fonts ohne Einwilligung ist rechtswidrig

LG München: Einsatz von Google Fonts ohne Einwilligung ist rechtswidrig und begründet Schadenersatzpflicht des Websitebetreibers.

Neue Arbeitsverträge müssen ab dem 1. August 2022 angepasst werden – das besagt eine neue EU-Richtlinie.

Arbeitgeber haben verschiedene Informations- und Dokumentationspflichten, die in Deutschland im sogenannten Nachweisgesetz (NachwG) geregelt sind. Unter anderem muss Ihnen Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die wichtigsten Informationen mitteilen, etwa Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Gehalt.

Neues Kauf- und Gewährleistungsrecht – Onlineshop-Betreiber müssen AGB anpassen

Höchste Zeit zu handeln: Seit 01.01.2022 gilt das neue Kauf- und Gewährleistungsrecht im E-Commerce. Onlineshop-Betreiber sind jetzt dringend angehalten, ihre AGB anzupassen, um gerichtliche Auseinandersetzungen mit Kunden zu vermeiden. Was sich alles geändert hat, erfahren Sie hier.
Consent Management Platform von Real Cookie Banner