IT-Recht

Wir sind im IT-Recht zu Hause – profitieren Sie davon.

Die GREWE ANWALTSKANZLEI begleitet Sie bei Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen im Bereich des IT-Rechts.

Als eine auf alle Rechtsfragen rund um digitale Anwendungen und Technologien spezialisierte Anwaltskanzlei, verfügen wir über eine langjährige praktische Erfahrung in diesem Bereich und können Sie umfassend und rechtssicher beraten.

Unsere Anwälte sind auf folgende Bereiche spezialisiert:

Hier gibt es unterschiedliche Formen von Lizenzverträgen, die regeln, welche Rechte ein Nutzer bei der Nutzung einer Software hat. Wir beraten Sie zur Gestaltung der Software-Lizenzverträge nach Ihren Anforderungen als Unternehmen oder Freelancer (Programmierer).

Bei diesen Verträgen geht es um die Überlassung von Software durch ein Unternehmen an den Erwerber der Software gegen ein entsprechendes Entgelt. Wir klären bei der Erstellung von Softwareüberlassungsverträgen viele grundlegende Aspekte: Nutzungsrechte, Entgelthöhe, Haftung und Haftungsbeschränkung, Vertragslaufzeit, Kündigungsrecht etc.

Wir erstellen individuelle Softwareüberlassungsverträge für Programmierer und Entwickler und beraten Unternehmen, die eine Software erwerben, zur Vertragsgestaltung.

Hier geht es um Verträge über die Entwicklung einer individuellen Software. Wir klären mit Ihnen bei Softwareerstellungsverträgen vor allem die Übertragung der Nutzungsrechte an der Software. Da die Software individuell entwickelt wird, zeigt sich meist erst im Laufe eines Projekts, was die Software im Detail leistet und wie die Nutzung der Software rechtlich geregelt werden muss.

In vielen Fällen kann eine Software auch gemietet oder geleast werden. Die Überlassung von Nutzungsrechten ist also zeitlich begrenzt. Bei einer Softwarevermietung legen wir das Mietrecht zugrunde und prüfen vorformulierte Vertragstexte (AGB), beim Softwareleasing ist ein Gebrauchsüberlassungsvertrag die Grundlage, wobei zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasing unterschieden werden muss.

Bei diesen Serviceverträgen im Softwarebereich unterscheiden wir zwischen drei Möglichkeiten: Basisverträge, allgemeine Serviceverträge und Verträge über Einzelleistungen (z. B. Updates). Bei der Vertragsgestaltung legen wir fest, welche Leistungen bei einer Wartung bzw. Pflege einer Software im Detail eingeschlossen sind.
Hier geht es um die Auslagerung von IT-Dienstleistungen an einen externen Anbieter. Beim Outsourcing müssen in den Verträgen neben dem IT-Recht vor allem auch Fragen des Datenschutzrechts, Gesellschaftsrechts und Arbeitsrechts geklärt sein. Wir legen dabei den Umfang und die Qualität der ausgelagerten Dienstleistung genau fest.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in der Regel unerlässlich für ein Business – besonders im Internet. Mit den AGB geben Sie Ihrem Geschäftsmodell den rechtlichen Rahmen, sie haben jedoch rechtlich nur dann eine Wirkung, wenn sie exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind und keine unzulässigen Klauseln enthalten. Verzichten Sie daher auf die Verwendung von Muster-AGB und kopieren Sie keine fremden Geschäftsbedingungen, um eine Abmahnung zu vermeiden, welche hohe Kosten verursachen kann.

Wir beraten Sie auch dazu, wo Sie die AGB auf Ihrer Webpräsenz sinnvoll und rechtssicher einbinden und veröffentlichen können.

Nutzen Sie unsere anwaltliche Beratung und profitieren Sie von unserer Unterstützung:

  • Wir identifizieren die individuellen Anforderungen der AGB unter Berücksichtigung Ihres Geschäftsmodells (Verkauf, Anbieten von Dienstleistungen).
  • Wir erstellen Ihre individuellen AGB und setzen nach Rücksprache mit Ihnen Änderungswünsche um.
  • Wir überprüfen bestehende Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen auf unzulässige Klauseln und auf Vollständigkeit.
  • Wir beraten Sie zur Einbindung der AGB auf Ihrer Unternehmenswebsite oder Ihrem Onlineshop.
  • Wir helfen Ihnen bei einer Abmahnung und prüfen bereits abgegebene Unterlassungserklärungen.
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