Whistleblowing
Nutzen Sie unser digitales Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Beratung!
Am 2. Juli 2023 ist das neue deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, welches Unternehmen und Organisationen ab 250 Beschäftigten dazu verpflichtet, sichere interne Hinweisgebersysteme zu installieren und zu betreiben sowie eine interne Meldestelle einzurichten. Seit dem 18. Dezember 2023 gilt das auch für kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie.
Whistleblower, im Deutschen oft Hinweisgeber genannt, können mit Hilfe eines Hinweisgebersystems anonym Hinweise über beobachtete Missstände oder Regelverstöße, beispielsweise innerhalb ihres Unternehmens oder ihrer Organisation, geben, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.
Profitieren Sie von unserer Unterstützung:
Mit unserem digitalen Hinweisgebersystem erfüllen Sie ohne Mehraufwand das geltende Hinweisgeberschutzgesetz und bewahren Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation vor Geldbußen und Imageschäden aufgrund fehlender Compliance.
Unsere Leistungen
- Bereitstellung der digitalen Plattform zur Hinweisgebung rund um die Uhr
- Tätigkeit als Vertrauensanwälte mit persönlicher Erreichbarkeit über Telefon oder E-Mail
- Bearbeitung eingehender Hinweise mit Plausibilitäts-, Substanz- und Relevanzprüfung
- Einhaltung aller gesetzlichen Fristen bei einer Meldung von Regelverstößen
- Berichterstattung mit regelmäßigen Reportings
Durch unser Whistleblower-System erhöhen Sie das Nachhaltigkeitsprofil Ihres Unternehmens und stärken letztendlich die Kundenzufriedenheit. Wir erklären Ihnen gerne persönlich in einer Präsentation, wie ein rechtssicheres Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen funktionieren würde.
Wie sieht der Bearbeitungsprozess in Ihrem Unternehmen aus?
Die Meldestelle in Ihrem Unternehmen, eine unabhängige Person ohne Interessenskonflikt, übernimmt die interne Untersuchung nach einem eingegangenen anonymen Hinweis und schaltet dann, falls erforderlich, unseren Vertrauensanwalt ein, der die Kommunikation mit dem Hinweisgeber führt.
Der Anwalt übernimmt auch die Melde- und Benachrichtigungspflichten und gibt Rückmeldung über die eingeleiteten Schritte. Die Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Vertrauensanwalt erfolgt über unsere digitale Plattform, die wir speziell fürs Whistleblowing in Ihrem Unternehmen einrichten.
Was kostet ein professionelles Hinweisgebersystem?
Light
Lösung für kleine Unternehmen und Non- Profit-Organisationen.
Business
Lösung für mittlere Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, angepasst nach individuellen Bedürfnissen.
Enterprise
Lösung für große Unternehmen, Konzerne und staatliche Einrichtungen, die mehrere Meldestellen betreiben.
* Alle Preise sind in Euro, netto und pro Monat angegeben (5% Rabatt bei Zahlung p.a.).