Internetrecht

Halten Sie gesetzliche Vorgaben ein – wir unterstützen Sie dabei.

Datenschutzrichtlinien, Verträge und AGB, Gewährleistung und Garantie beim Online-Kauf, wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten und Urheberrechtsverletzungen oder Marken- und Domainstreitigkeiten – das sind nur einige von unzähligen Möglichkeiten, die im Internet zu Rechtsproblemen und Abmahnungen führen können. Für Unternehmer, Website- und Onlineshop-Betreiber ist es nahezu unmöglich, den Überblick über mögliche Gefahren im Netz zu behalten. Das Internetrecht ist kompliziert und umfasst unterschiedlichste Bereiche.

Rechtliche Risiken im Netz vermeiden!

Die GREWE ANWALTSKANZLEI unterstützt Sie dabei, die Fallstricke im Internet sicher zu umgehen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir haben die gesetzlichen Vorgaben und auch neue Urteile zu Rechtsstreitigkeiten im Internet im Blick. Wir helfen Ihnen, Abmahnungen zu vermeiden und vertreten Sie bei Rechtsproblemen.

Zu folgenden Bereichen bieten wir Ihnen eine kompetente Rechtsberatung an:

Mittlerweile sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Internet gang und gäbe. Wir erklären Ihnen, was genau eine Abmahnung ist und was Sie tun sollten, wenn Sie als Unternehmen, das im Internet präsent ist, abgemahnt werden.

Eine Abmahnung ist in vielen Fällen berechtigt, beispielsweise wenn es um Abmahnungen im Urheberrecht geht (ein Unternehmen bedient sich am geistigen Eigentum anderer etc.). Doch in mindestens genauso vielen Fällen werden Abmahnungen einfach als Einnahmequelle benutzt oder sogar dazu, einem Mitbewerber bewusst zu schaden und ihn aus dem Markt zu drängen.

Nicht nur Start-ups, die neu in den Markt eintreten, sondern auch etablierte Unternehmen sehen sich oft mit Abmahnungen konfrontiert, die ihr mühsam aufgebautes Geschäftsmodell betreffen. Hier kann eine Unterlassungserklärung größere Kosten verursachen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie, sofern Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind, nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben. 

Gehen Sie im Falle einer Abmahnung stattdessen folgendermaßen vor:

  • Eine Abmahnung nicht ignorieren,
  • die Vorwürfe nicht anerkennen und eine Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben,
  • zeitnah den fachkundigen Rat bei einem darauf spezialisierten Anwalt einholen.


Wie Sie Abmahnungen vorbeugen

Natürlich ist es immer besser vorzubeugen als gegen eine erfolgte Abmahnung vorgehen zu müssen, denn Letzteres ist in der Regel langwieriger und auch kostenintensiver. Entscheidend ist, dass Sie rechtzeitig in die rechtliche Absicherung eines Internetprojektes investieren und das Risiko einer Abmahnung minimieren. Insbesondere die fundamentale Geschäftsidee sollte im Vorfeld Ihrer Internetpräsenz rechtlich abgesichert sein. Kontaktieren Sie uns deshalb, wenn Sie eine Website unternehmerisch betreiben wollen, wir prüfen dann alles gründlich für Sie. Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich unverzüglich an uns – wir beraten Sie und helfen Ihnen schnell, sodass Sie der Abmahnung rechtlich sicher begegnen und sie im Idealfall auch abwenden können.

Im Grunde hat jeder Seitenbetreiber im Internet mit dem Urheberrecht zu tun, denn die Rechte an Content jeder Art müssen beachtet werden. Bilder, Videos, Texte und Musik sind im Internet zwar meistens frei verfügbar, trotzdem darf das Urheberrecht bei der Nutzung von Content nicht verletzt werden. Das Urheberrecht spielt im Internet daher eine besonders wichtige Rolle. Das ist auch der Rechtsbereich, in dem es die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen gibt.

Was versteht man unter Urheberrecht?

Das Urheberrecht legt fest, wer ein Werk geschaffen hat und über seine Nutzung und Verwertung als Urheber bestimmen darf. Das Urheberrecht gilt zum Beispiel für Texte, Bilder, Software, Filme und Musik.

Kein urheberrechtlicher Schutz für Ideen

Viele Menschen denken, dass das Urheberrecht Ideen schützt, was aber nicht der Fall ist. Das Urheberrecht schützt nur die konkrete Umsetzung. Ideen und Konzepte sind nicht geschützt, solange diese nicht tatsächlich realisiert wurden. Das Konzept einer Website, die als Marktplatz dient, ist eine Idee und damit nicht schützbar. Nur die konkret umgesetzte Plattform, beispielsweise eBay, ist urheberrechtlich geschützt.

Was ist die Schöpfungshöhe?

Damit das Urheberrecht im Streitfall zur Anwendung kommen kann, spielt neben der konkreten Realisierung einer Idee auch die sogenannte Schöpfungshöhe eine Rolle. Man versteht darunter eine „persönlich-geistige Schöpfung“, die eine bestimmte Höhe erreichen muss. Erst dann ist ein Werk schutzfähig. Werke, deren Fundament banale Routinearbeiten bilden, sind nicht schutzfähig. Eher kurze Texte (Produktklassifizierungen beispielsweise) sind also vom Urheberrecht ausgenommen, während lange Texte wie Blogartikel beispielsweise schutzfähig sind. Einen Blogartikel darf man nicht einfach kopieren, eine kurze Produktbeschreibung in der Regel schon.

Eine Website an sich ist deshalb im Gesamten nicht urheberrechtlich geschützt, wohl aber die einzelnen Bestandteile wie Texte oder Bilder. Als Seitenbetreiber sollten Sie immer – insbesondere bei der Erstellung der Webpräsenz – darauf achten, dass nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Es ist wichtig, dass Sie schriftliche Nutzungsvereinbarungen mit den Rechteinhabern treffen, wenn Sie deren Content verwenden. Dadurch vermeiden Sie Rechtsstreitigkeiten, die sehr kostenintensiv werden können.

Fragen Sie uns, ob die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung besteht oder wenn Sie selbst wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt worden sind – unsere Experten im Bereich des Urheber- und Nutzungsrechts helfen Ihnen mit fachkundiger Beratung weiter.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung Ihrer Internetpräsenz auf mögliche Urheberrechtsverletzungen
  • Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Prüfung des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung
  • Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen

Komplexe Rechtsvorschriften im E-Commerce

Im E-Commerce-Bereich sind Abmahnungen an der Tagesordnung. Betreiber eines Onlineshops und Händler auf Auktionsplattformen wie eBay sind besonders von Abmahnungen betroffen, weil viele Shopbetreiber die komplexen Rechtsvorschriften im E-Commerce nicht genau kennen und sich der Abmahngefahren oft gar nicht bewusst sind.

Kontaktieren Sie uns, bevor Sie mit Ihrem Onlineshop in den Markt eintreten oder auf einer Verkaufsplattform agieren – wir prüfen, ob Sie rechtlich in allen Punkten auf der sicheren Seite sind. So vermeiden Sie teure Abmahnungen.

Das sind die größten Abmahnfallen im E-Commerce-Bereich:

  • Fernabsatzrecht, Widerrufsrecht und Buttonlösung
  • Umgang mit Kundendaten
  • Unerlaubte Klauseln in den AGB
  • Verträge mit privaten Kunden (B2C)
  • Datenschutzrechtliche Vorgaben

 
Ständige Veränderung der gesetzlichen Vorgaben

Gesetze und Urteile speziell im E-Commerce ändern sich schnell. Die rechtskonforme Gestaltung beispielsweise von Bestellvorgängen wird dadurch immer schwieriger. Abmahnungen oder Bußgelder von Aufsichtsbehörden sind oft die Folge. Darüber hinaus können auch Kunden verlorengehen, wenn datenschutzrechtliche Vorgaben nicht beachtet werden oder eine Widerrufserklärung nicht wirksam erteilt worden ist.

Geben Sie deshalb die Prüfung Ihres Online-Business in die Hände von Experten im E-Commerce-Recht – wir prüfen Ihren Onlineshop auf Rechtskonformität (AGB, Datenschutz, Fernabsatzrecht etc.).

Ist Ihr E-Commerce-Business rechtskonform?

Wenn Sie auf Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon tätig werden, müssen Sie vor allem das aktuelle Wettbewerbsrecht und das Markenrecht im Auge behalten. Darüber hinaus sind viele private Verkäufer auf Amazon oder eBay-Marktplätzen als Unternehmer tätig, ohne es zu wissen. Sie sehen sich oft mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Mitbewerbern konfrontiert. Lassen Sie Ihren eBay-Shop deshalb vorher von einem Experten überprüfen und vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten. Gerade auch im boomenden E-Commerce-Bereich gilt: Seien Sie stets vorsichtig, was die rechtliche Absicherung Ihres E-Business betrifft.

Speziell die sozialen Netzwerke ermöglichen es Unternehmen, direkt mit Kunden zu kommunizieren, eine Community aufzubauen und Marketing zu betreiben. Dazu ist es jedoch unbedingt erforderlich, dass ein Unternehmensauftritt von Anfang an rechtssicher gestaltet wird. Die GREWE ANWALTSKANZLEI unterstützt Sie auch hier mit Experten, die sich auf Social-Media-Marketing spezialisiert haben.

Damit Sie sich ein Bild von der Tragweite einer professionellen Prüfung Ihres Social-Media-Auftritts machen können, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Punkte in der rechtlichen Absicherung Ihrer Unternehmenspräsenz in sozialen Netzwerken aufgelistet.

Unsere Leistungen:

  • Rechtssicheres Impressum
  • Datenschutzerklärung und DSGVO
  • Einhaltung von Urheberrechten (Bilder, Videos, Texte etc.) und Markenrechten
  • Haftungssauschluss für Beiträge von Fans etc.
  • Prüfung einer Social-Media-Kampagne (Gewinnspiel etc.) und Beratung zur rechtssicheren Durchführung
  • Prüfung von Newsletter- und E-Mail-Marketing sowie von Werbeaussagen in Facebook Ads etc.
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