Höchste Zeit zu handeln: Seit 01.01.2022 gilt das neue Kauf- und Gewährleistungsrecht im E-Commerce. Onlineshop-Betreiber sind jetzt dringend angehalten, ihre AGB anzupassen, um gerichtliche Auseinandersetzungen mit Kunden zu vermeiden. Was sich alles geändert hat, erfahren Sie hier.
Eine Tsunami-hafte Abmahnwelle droht Online-Verkäufern ab dem 28. Mai 2022. Dann müssen Betreiber von Online-Shops und Online-Marktplätzen gleich mehrere neue Informationspflichten umsetzen und den Kaufverträgen eine geänderte Widerrufsbelehrung hinzufügen.
Fachanwaltskanzlei für IT- und Datenschutzrecht, gegründet am 1. Februar 2019.
Dieses Video befasst sich damit, inwieweit die deutschen Aufsichtsbehörden nach Inkraftreten der EU- DSGVO bereits aktiv geworden sind