IT-Compliance

Was bedeutet IT-Compliance?

Unter IT-Compliance versteht man die Beachtung des geltenden, rechtlichen Regelwerkes im Bereich der IT. Wenn ein Unternehmen diese Regeln verletzt und nicht einhält, droht die persönliche Haftung für Geschäftsführer bzw. Vorstände. Fehlende IT-Compliance kann sogar zu einer existentiellen Bedrohung werden – vielen Unternehmen ist das nicht zuletzt durch die neue DSGVO-Regelung wieder bewusst geworden.

Haben Sie als Unternehmer für einen ausreichenden Schutz Ihrer Kundendaten gesorgt? Erfüllen Sie die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz? Wenn Sie als Unternehmen nicht die aktuellen Datenschutzbestimmungen einhalten und beispielsweise durch einen Cyberangriff oder ein Datenleck ein Schaden entsteht, kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen, für die Unternehmensverantwortliche persönlich haftbar gemacht werden können.

Vermeiden Sie Imageschäden und die persönliche Haftung

Wenn Unternehmen geltendes Recht verletzen, dann meist nicht mit Absicht, sondern aus Unwissenheit. Nutzen Sie deshalb das Know-how eines Experten auf dem Gebiet der IT-Compliance. Sie vermeiden dadurch Bußgelder, Vertragsstrafen und Schadensersatzforderungen. Darüber hinaus schützt Sie die Zusammenarbeit mit einem IT-Compliance-Beauftragten auch vor Imageschäden, die beispielsweise durch eine Schadensersatzforderung infolge von Datenverlust entstehen können. Dieser Aspekt ist nicht zu unterschätzen, da ein solcher Imageverlust für Unternehmen auf lange Sicht starke Gewinneinbußen verursacht. Wenn Kunden kein Vertrauen mehr in ein Unternehmen haben, kann das also auch zu einer existenziellen Bedrohung werden.

Nutzen Sie das Know-how eines externen Compliance-Experten

Vermeiden Sie das Risiko von Schadenersatzforderungen oder Abmahnungen, indem Sie möglichst frühzeitig einen IT-Compliance-Beauftragten einsetzen, der für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen sorgt – insbesondere in den Bereichen IT-Recht und Datenschutz, IT-Arbeitsrecht und Whistleblowing.

Dazu brauchen Sie nicht unbedingt einen eigenen Compliance-Experten in Ihrem Unternehmen. Unser Compliancebeauftragter übernimmt das für Sie – im Rahmen einer Vertragsvereinbarung mit monatlicher Pauschale. Auf diese Weise können Sie das Thema IT-Compliance ganz einfach outsourcen und Ihrem Kerngeschäft nachgehen.

Sonderregelungen für bestimmte Branchen

Leider gibt es kein einheitliches Regelwerk für die IT insgesamt. Zwar wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz von allen Unternehmen grundsätzlich verlangt. Trotzdem gibt es im gesamten Regelwerk noch Besonderheiten, die für bestimmte Branchen gelten. Zum Beispiel für die Finanzbranche: Im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes gibt es Mindestanforderungen an das Risikomanagement der BaFin und Eigenkapitalvorschriften sowie andere Regelungen, die es zu erfüllen gilt. Fragen Sie uns, welche Regelungen es für Ihre Branche gibt und wie wir It-Compliance für Ihr Unternehmen umsetzen können.

Ganz gleich in welcher Branche Sie unterwegs sind, wir unterstützen Sie mit einem externen Compliancebeauftragten, so dass Sie auf der sicheren Seite sind.