IT-Arbeitsrecht

IT-Arbeitsrecht

Darf der Arbeitgeber die E-Mails und die Internetnutzung seiner Mitarbeiter kontrollieren?

Es erreichen uns häufig Anfragen von Arbeitgebern, ob eine Kontrolle der betrieblichen E-Mails oder des Internetzugangs eines Arbeitnehmers zulässig ist. Als Anwälte für IT-Recht beraten wir Mandanten zu den Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung, der Kontrolle von betrieblichen E-Mails und der Internetnutzung durch die eigenen Arbeitnehmer.

Darf ein Arbeitnehmer dienstliche Arbeitsmittel wie PC oder Handy privat nutzen?

Arbeitnehmer dürfen die ihnen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nicht ohne Erlaubnis privat nutzen. Bei einer privaten Nutzung sollte auch im Hinblick auf die Vorgaben der DSGVO eine Regelung im Rahmen einer betrieblichen IT-Richtlinie zum Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung getroffen werden. Wir bieten Ihnen Beratung für die rechtssichere Umsetzung der Internet- und E-Mail-Nutzung in Ihrem Betrieb.

Unsere Spezialisten für IT bezogenes Arbeitsrecht beraten zu folgenden Themen:

  • IT-Nutzung als Regelung im Arbeitsvertrag
  • Private Nutzung von E-Mail, Internet und Handy durch Arbeitnehmer
  • Bring-your-own-device–Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen
  • Überwachung und Kontrolle durch den Arbeitgeber (Video, Durchsuchung des Computers etc.)
  • Nutzung von Social Media durch Arbeitnehmer
  • Haftung des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzungen
  • DSGVO und Homeoffice
  • DSGVO und Beschäftigtendatenschutz
  • Abmahnung und Kündigung im Zusammenhang mit IT-Nutzung

Vertragsrecht für IT-Unternehmen und Freelancer

Viele Unternehmen beschäftigen aufgrund des Fachkräftemangels externe IT-Dienstleister. Hier sind die Vorgaben der DSGVO und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu beachten.

Ein IT-Outsourcing ist zudem häufig unter dem Gesichtspunkt des Betriebsübergangs nach § 613a BGB zu überprüfen. Auch das Thema Scheinselbstständigkeit von IT-Freelancern gilt es zu berücksichtigen.

Arbeitsverträge und Urheberrecht

Beim Einsatz von freien Mitarbeitern müssen die Verträge zwischen Unternehmen und IT-Freelancern bestimmte Klauseln berücksichtigen:

  • Übertragung von Nutzungsrechten bei Dienstleistungsverträgen
  • Urheberrechtliche Bezüge zum Arbeitsrecht
  • Übertragung von Nutzungsrechten bei der Softwareprogrammierung

Häufig finden sich typische IT-bezogene AGB-Klauseln in Arbeitsverträgen. Wir beraten Sie in Bezug auf die Arbeitsverträge für IT-Mitarbeiter oder gestalten Verträge für IT-Freelancer, um die Risiken mangelhafter Nutzungsrechte auszuschließen. Insgesamt beraten wir IT-Unternehmen und -Freelancer zu folgenden Klauseln und vertraglichen Regelungen:

  • Vertragsstrafen
  • Datenschutzklauseln und entsprechende Einwilligungen
  • Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
  • Rückzahlungsklauseln für Ausbildung und Weiterbildung von Arbeitnehmern
  • Internet und Telefonnutzung durch Arbeitnehmer/BYOD-Regelungen