Stand der Data-Act-Durchführungsgesetze in Deutschland

Der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) ist eine EU-Verordnung, die am 11. Januar 2024 in Kraft getreten ist und ab dem 12. September 2025 verbindlich gilt. Ziel des Data Act ist es, die gemeinsame Nutzung von Daten zu fördern, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den Zugang zu Daten für Verbraucher und Unternehmen zu erleichtern.

1. Hintergrund: EU-Verordnung mit nationaler Ergänzung

Da der Data Act eine EU-Verordnung ist, gilt er unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Dennoch müssen die Mitgliedstaaten ergänzende nationale Regelungen schaffen, um Zuständigkeiten, Aufsicht, Sanktionen und Verfahrensfragen zu klären. In Deutschland ist hierfür das Data Act-Durchführungsgesetz (DA-DG) vorgesehen.

2. Aktueller Stand in Deutschland

Derzeit liegt ein Referentenentwurf für das Data Act-Durchführungsgesetz vor. Der Entwurf stammt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Die Länder- und Verbändeanhörung zu diesem Entwurf lief bis Mitte März 2025. Ein Kabinettsbeschluss steht noch aus.

3. Zentrale Inhalte des Entwurfs

Thema

Geplante Regelung / Vorschlag

Zuständige Behörde

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll als nationale Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung des Data Act fungieren.

Kooperation mit anderen Behörden

Geplant ist eine enge Zusammenarbeit mit Datenschutzaufsichtsbehörden, insbesondere zur Abgrenzung von Zuständigkeiten.

Bußgelder & Sanktionen

Ein Bußgeldkatalog soll Verstöße gegen den Data Act sanktionieren.

Verfahrensrecht

Regelungen zu Beschwerdeverfahren, behördlicher Durchsetzung und Informationsaustausch.

4. Herausforderungen und Kritik

Wirtschaftsverbände wie der BDI und eco haben Kritik an dem Entwurf geäußert. Sie bemängeln unter anderem unklare Rechtsbegriffe, mögliche Überschneidungen mit bestehenden Datenschutzvorschriften und fehlende Verhältnismäßigkeit der Sanktionen. Zudem sei unklar, wie die Bundesnetzagentur die neuen Aufgaben organisatorisch bewältigen soll.

5. Geltung und praktische Relevanz ab September 2025

Ab dem 12. September 2025 gilt der Data Act verbindlich in der gesamten EU. Auch ohne nationales Durchführungsgesetz müssen Unternehmen die zentralen Pflichten umsetzen. Dazu gehören insbesondere die Regelungen zu Datenzugang, Interoperabilität, Vertragsgestaltung und Datenweitergabe an Dritte.

Da das deutsche Durchführungsgesetz voraussichtlich erst kurz vor Inkrafttreten beschlossen wird, bestehen aktuell Unsicherheiten hinsichtlich Verfahren, Sanktionen und Zuständigkeiten. Dennoch empfiehlt es sich, bereits jetzt interne Prozesse, Datenverträge und Schnittstellen zu prüfen.

6. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

1. Relevanz prüfen – Ist das Unternehmen vom Data Act betroffen?
2. Datenflüsse und technische Schnittstellen dokumentieren.
3. Vertragsbedingungen zu Datennutzung und -weitergabe anpassen.
4. Interne Zuständigkeiten und Prozesse zur Datenfreigabe festlegen.
5. Schulungen zur rechtssicheren Datenverarbeitung durchführen.
6. Entwicklungen des deutschen Durchführungsgesetzes weiterverfolgen.

7. Fazit

Der Data Act markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer europäischen Datenökonomie. Auch wenn Deutschland mit der nationalen Umsetzung noch im Verzug ist, sollten Unternehmen sich rechtzeitig vorbereiten. Spätestens bis September 2025 müssen die Vorgaben zur Datennutzung, Interoperabilität und Transparenz umgesetzt sein.

LinkedIn
XING

Anlagen anfügen

Anlagen anfügen

Consent Management Platform von Real Cookie Banner