Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) ist ein deutsches Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme. Ziel ist es, Betreiber kritischer Infrastrukturen, öffentliche Stellen und bestimmte Unternehmen zu verpflichten, ihre IT-Systeme besser gegen Cyberangriffe zu schützen.
1. Historie und Entwicklung
Die erste Fassung trat 2015 in Kraft. Später wurde das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 beschlossen, um den gestiegenen Anforderungen an Cybersicherheit Rechnung zu tragen. Künftig wird das Gesetz weiterentwickelt, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU- Richtlinie NIS-2.
2. Wichtige Pflichten und Anforderungen
Bereich
Pflichten / Anforderungen
Betroffene Unternehmen / KRITIS
Betreiber kritischer Infrastrukturen sind vorrangig betroffen.
Mindeststandards & Stand der Technik
Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen treffen, die dem Stand der Technik entsprechen.
Meldepflichten
Bei erheblichen Störungen oder Sicherheitsvorfällen besteht Meldepflicht (z. B. binnen 72 Stunden).
Überwachung & Audits
Pflicht zu regelmäßigen Prüfungen, Nachweisen und externen Audits.
Befugnisse des BSI
Das BSI erhält erweiterte Kompetenzen zur Überprüfung, Informationssammlung und Anordnung von Maßnahmen.
3. Bedeutung für Unternehmen
Nicht alle Unternehmen sind gleich betroffen. Vor allem KRITIS-Betreiber aus Bereichen wie Energie, Wasser, Gesundheit, Transport oder Finanzen fallen unter die Regelungen. Mit der Weiterentwicklung des Gesetzes wird sich der Kreis der betroffenen Unternehmen voraussichtlich vergrößern.
Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheit systematisch gestalten – von Risikoanalyse über Sicherheitsmaßnahmen bis hin zum Vorfallmanagement. Werden Pflichten verletzt, drohen Bußgelder, Anordnungen oder Haftungsrisiken.
4. Risiken bei Nicht-Einhaltung
– Hohe Bußgelder oder Strafen
– Zwangsmaßnahmen durch Behörden – Reputationsschäden
– Haftungsrisiken für die Geschäftsführung
– Stilllegung kritischer Systeme im Extremfall
5. Handlungsempfehlungen und Best Practices
1. Relevanz prüfen – Betroffenheit nach IT-SiG und Schwellenwerten klären
2. Lückenanalyse und Bestandsaufnahme durchführen
3. Risikomanagement etablieren
4. Technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen
5. Meldemechanismen und Vorfallmanagement definieren
6. Auditierung und Nachweisbarkeit sicherstellen
7. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
8. Rechtliche Beratung und Compliance-Überprüfung einplanen
6. Ausblick und aktuelle Entwicklungen
Mit der EU-Richtlinie NIS-2 wird der Rechtsrahmen verschärft. Viele Unternehmen, die bisher nicht reguliert waren, werden künftig als wesentlich oder wichtig gelten. Die Rolle des BSI als zentrale Cybersicherheitsbehörde wird weiter gestärkt.
7. Fazit
Das IT-Sicherheitsgesetz ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Cybersicherheitsstrategie. Unternehmen sollten IT-Sicherheit als strategisches Thema begreifen und proaktiv handeln. Wer Risiken frühzeitig identifiziert, Maßnahmen dokumentiert und Prozesse nachweisbar gestaltet, kann gesetzliche Pflichten erfüllen und seine Resilienz gegen Cyberangriffe stärken.